Das Vorgehen des Gesundheitsamts in der aktuellen Pandemie wird regelmäßig an die aktuelle Situation und an die aktuell in Hessen gültigen Verordnungen angepasst. Daher gibt es ein abgeändertes Informationsschreiben vom Gesundheitsamt Rheingau-Taunus-Kreis.
Ab 01.12.20 gilt nach der geänderten hessischen Verordnung (Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus) kein Betretungsverbot mehr für Kitas oder Schulen, wenn ein Familienangehöriger als Kontaktperson unter Quarantäne steht.
Das Betretungsverbot besteht nach der aktuellen Verordnung jedoch weiterhin für die Kinder, Schüler/innen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, wenn sie selbst oder ein Angehöriger des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockener Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust aufweisen.
Das bedeutet, dass die Angehörigen von Kontaktpersonen weiterhin die Kita bzw. Schule besuchen dürfen, solange die Kontaktperson und alle übrigen Familienmitglieder symptomfrei sind.
WICHTIG! Tritt jedoch in einer Familie ein positiver Fall auf, stehen die Angehörigen des gleichen Hausstandes unter Quarantäne.